Chemische und Pharmazeutische Industrie

Bei der Planung und Realisierung von Hochbauten für die chemische und pharmazeutische Industrie müssen, neben den üblichen bautechnischen und baurechtlichen Vorgaben, zusätzliche nutzungsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden:

  • Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit besonderen Anforderungen an die Abdichtungen der Böden und der Kanalnetze zum Schutz des Grundwassers und der Bausubstanz.
  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) mit besonderen Anforderungen an die Produktionsräume um das Freisetzen von umweltbelastenden Stoffen zu verhindern.
  • Die Anforderungen an Dichtigkeit und Oberflächenbeschaffenheit bei Reinräumen entsprechend der erforderlichen Reinraumklasse mit Vorgaben der GMP (Good Manufacturing Practice) z.B. Einsatz von Reinraumwänden und –decken, fugenlosen Bodenbelägen, Raumabdichtungen zur Sicherstellung von definierten Druckdifferenzen.
  • Die Anforderungen an die elektrische Ableitfähigkeit, insbesondere von Böden, Wänden und Einbauteilen in Bereichen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
  • Die enge Zusammenarbeit mit den Fachplanern von Verfahrenstechnik, Elektronischer Mess- und Regeltechnik und Haustechnik.
  • Die Planung zusätzlicher Schutzmaßnahmen bei der Baumaßnahme während des laufenden Betriebs hinsichtlich Einhaltung der Reinraumbedingungen und bei Arbeiten in Bereichen, in denen eine explosionsfähiger Atmosphäre auftreten kann.
  • Bei Umbauten können in Beschichtungen, Decken und Dichtmassen Schadstoffe wie Asbest, PCB oder PAK vorkommen, die besondere Sanierungs- und Entsorgungsmaßnamen erfordern (Abbruch in abgeschotteten Kabinen mit Schleusen und Lüftungs- und Filteranlagen durch spezialisierte Fachfirmen).