Koordination - Ausführungsphase

In der Ausführungsphase des Bauvorhabens hat der Koordinator die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des Bauherrn zwischen allen bei der technischen und organisatorischen Planung und den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen zu koordinieren.

Ausführungsphase

umfasst während der Ausführungsphase je nach Erfordernis und Vereinbarung:

  • Aushängen und Anpassen der Vorankündigung
  • Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Plans sowie hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte)
  • Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen
  • Organisieren des Zusammenwirkens der am Bau ausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse
  • Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplans hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
  • Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
  • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz